Verlängerung auch der BG-Sonderregelungen bis 30.06.2020
Nach dem GKV bestätigte nun gestern auch die DUGV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), dass sich die Sonderregelungen bezüglich der Aussetzung der Fristenprüfung für BG-Verordnungen bis 30.06.2020 verlängern. Eine Teilabrechnung war wie bei den gesetzlichen Krankenkassen auch bei den BGs nur bis 31.05.2020 möglich.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.