Sonderregelungen Entlassmanagement verlängert
Die Sonderregelungen zum Entlassmanagement wurden am 30.05.22 nun doch nochmals verlängert bis 24.11.2022
Damit bleibt es bis zum 24.11.22 bei folgenden Fristenregelungen:
Behandlungsbeginn bis spätestens 7 Tage nach Ausstellungs-(=Entlass)datum,
Behandlungsdauer (ab 1. Behandlungstag): 14 Tage
Behandlungsende spätestens 21 Tage nach Ausstellungsdatum
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