LANR für Zahnärzte
Seit 01.01.2023 haben auch Zahnärzte eine LANR, die sogenannt 9-stellige lebenslange Arztnummer. Sie muss auf allen Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.01.2023 auf einer Zahnarztverordnung eingetragen sein. Bisher waren bei Zahnarztverordnungen entweder keine oder 999999999 eingetragen. Offensichtlich hat sich das noch nicht bei allen Zahnärzten herumgesprochen, denn nicht auf allen Zahnarztverordnungen ist diese Nummer im Personalienfeld der Verordnung eingetragen. In Seminaren wurde mir von Teilnehmern von Absetzungen bei fehlen der neuen LANR berichtet. Nachträgliche Korrekturen nach einer Absetzung sind lt. Anlagen 3b nicht möglich. Daher aufgepasst bei der Eingangsprüfung!!
Physiotherapie: Hier kann die Korrektur bis zur Abrechnung erfolgen, entweder auf dem üblichen Fax-Weg mit Unterschrift und Änderungsdatum vom Arzt oder, sofern die LANR auf dem Stempel des Arztes unten auf der Verordnung angegeben ist, selbst vom Leistungserbringer unter Angabe von LE, Datum und Unterschrift.
Logopädie: Lt. Anlage 3b des Rahmenvertrages darf eine Behandlung nicht begonnen werden, wenn die LANR auf der Verordnung fehlt! Und hier darf lt. Anlage 3b die Korrektur nur durch den Arzt erfolgen.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.