Corona-Sonderregelungen Unterbrechungsfristen und HYG
Aktueller Stand (04.07.22):
Die Sonderregelungen zu den Unterbrechungsfristen der BG/Unfallversicherungen sind zum 30.06.2022 ausgelaufen. Die Entscheidung, ob die DGUV die Sonderregelungen nochmals verlängert, wurde auf Ende Juli vertragt. Quelle : Physio Deutschland, „News“ vom 04.07.2022. Daher gelten erstmal wieder die normalen Fristen für BG-Verordnungen: Innerhalb von 7 Tagen beginnen und 7 Tage Unterbrechung zwischen 2 Terminen.
Sonderregelungen zum Entlassmanagement gelten weiterhin noch bis 24.11.2022
Diese sind: Beginnfrist: 7 Tage nach Ausstellungs-=Entlassdatum, Behandlungsdauer 14 Tage, Behandlungsende 21 Tage nach Ausstellungs=Entlassdatum
Die Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale bei den gesetzlichen Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, der Postbeamtenkrankenkasse A sowie der Bundesbeihilfe lief zum 30.06.22 aus. Lt.“News“ vom 24.06.22 auf der Homepage von PHYSIO DEUTSCHLAND wird vom Gesundheitsministerium an einer Alternativregelung gearbeitet, nach der „die Vertragsparteien des Bundesrahmenvertrages diese Position verpflichtend verhandeln. Mit dieser Gesetzesänderung wären der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände dann verpflichtet, sich über die Höhe der Pauschale vertraglich zu verständigen.“ Quelle Ob es eine solche Neuregelung tatsächlich geben wird, wenn ja ab wann oder ob es eine Übergangsfrist zur Abrechnung des Hygienemehraufwandes der Praxen ab 30.06.22 geben wird, bleibt bisher unbeantwortet.
Sonderregelungen zu den Unterbrechungsfristen der Gesetzliche Krankenkassen sind seit 31.03.2022 ausgelaufen.
Die Kassen prüfen seither wieder die Unterbrechungsfristen.
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