Corona: BGs verzichten auf Fristenprüfungen
Nach den Krankenkassen verzichtet nun auch die DUGV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) auf die Fristenprüfungen. Für Behandlungen ab dem 18.02.2020 wird nicht mehr auf die 7-Tage-Frist geprüft und bei Verordnungen ab dem 19.02.2020 nicht mehr auf den Behandlungsbeginn innerhalb von 7 Tagen. Auch hier gilt die Regelung zunächst für Behandlungen bis zum 30.04.2020.
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