BG-Verordnungen – 2 häufig gestellte Fragen

Rezeptionsfachkraft karin 11. September 2024
BG-Verordnungen – 2 häufig gestellte Fragen
Gibt es Formvorgaben für Zusatzblätter bei BG-Verordnungen mit mehr als 10 Terminen? Eine häufig gestellte Frage, die Antwort finden wir im aktuellen Fragen-Antworten-Katalog Physiotherapie vom 01.02.24 Frage/Antwort Nr. 19 – Zitat:

„Die Inanspruchnahme zusätzlicher Behandlungen kann entweder auf einer Kopie der Rückseite des Verordnungsvordrucks oder formlos vom Patienten oder von der Patientin quittiert werden.“

Im Fragen-Antworten-Katalog Ergotherapie vom 10.07.24 ist es die Frage/Antwort Nr. 18.

Wie lange darf man die Behandlung bei BG-Verordnungen unterbrechen? Wir haben immer wieder BG-Verordnungen in der Abrechnung, bei denen die Behandlung über 14 Tage unterbrochen wurde. Dies kann zu Absetzungen führen, denn anders als bei den gesetzlich Versicherten sind bei BG-Patienten Unterbrechungen nur bis 14 Kalendertage zulässig, bei Patienten mit Langzeitverordnung bis 28 Kalendertage. Eine Ausnahme bildet noch der Langzeitpatient mit einer Unterbrechung wegen Reha die länger als 21 Tage dauert. Hier darf man auch über 28 Kalendertage unterbrechen, jedoch muss die Behandlung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Beendigung der Reha-Maßnahme wieder aufgenommen werden.

Eine Unterbrechung über 14 Tage mit der Begründung Ferien oder Krank ist bei der BG-Verordnung NICHT vorgesehen. Sofern eine Unterbrechung länger als 14 Tage dauert, muss die Verordnung abgebrochen werden oder man holt sich das OK des Arztes, dass weiterbehandelt werden darf. Dies macht man entweder über Fax mit Unterschrift des Arztes oder man telefoniert mit der Arztpraxis und dokumentiert das Einvernehmen mit Angabe von Datum (des Telefonats), LE, und Unterschrift. Die Dokumentation erfolgt jeweils im Feld 8 der Verordnung.

Nachzulesen ist dies im FAK Physiotherapie und Ergotherapie Frage/Antwort 6 und 6a, vgl. hier Beitrag vom 20.02.24

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