Änderung bei D1 / Standardisierte Heilmittelkombination
Mit Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags PT zum 01.08.21 durften Praxen D1-Verordnungen nur noch annehmen, wenn sie für alle Leistungen die Abrechnungserlaubnis haben, die bei D1-Verordnungen behandelt werden können, also auch KG-Gerät, MT und Elektro. Praxen, die kein KG-Gerät oder MT-Zertifikat vorweisen können, durften also D1-Verordnungen nicht annehmen, auch dann nicht, wenn D1 von Arztseite konkretisiert war und weder MT noch KG-Gerät erwartet wurden: z.B. D1 (KG, KMT, FA).
Das ändert sich nun wieder ab 01.01.2023 und es gilt: Ist D1 ohne Spezifizierung verordnet, darf eine Praxis diese Verordnung nur annehmen, wenn sie die Abrechnungserlaubnis für alle Leistungen hat, die bei D1 behandelt werden können. Ist aber D1 spezifiziert wie im Beispiel oben, darf die D1-Verordnung angenommen und behandelt werden.
Weiteres Beispiel: Verordnet ein Arzt D1: MT,KMT,FA, darf die Verordnung angenommen werden, wenn ein MT-Zertifikat vorliegt. Die Abrechnungserlaubnis für KG-Gerät-Zertifikat oder auch Elektro ist dann nicht notwendig.
Zur Erinnerung: Mögliche Leistungen bei D1 sind: KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie, Elektrostimulation, Traktion, hydroelektrische Bäder, Peloid-Vollbäder. Aus der Gruppe KG, KG-Gerät und MT muss mind. 1 Leistung dabei sein. Behandlungsdauer 60 Min.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.