Corona-Sonderregelungen Entlassmanagement
Die Corona-Sonderfristen für Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagement wurden bis 6. April 2023 vom G-BA verlängert (lt. der heutigen Nachricht auf der Homepage des ZVK).
Damit gelten weiterhin die nachfolgenden Fristen:
7 Tage Beginnfrist (Rezeptdatum = Tag 0)
14 Tage Behandlungszeitraum (zwischen dem ersten und letzten Termin dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen
21 Tage Endefrist (Rezeptdatum = Tag 0)
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