ICD-10-Code mit Platzhalterstrich „-“ ein Nachtrag
Es kommt immer wieder vor, dass Ärzte Rezepte ausstellen, bei denen der ICD-10-Code nicht vollständig ist, sondern der sogenannte Platzhalterstrich „-“ stehen gelassen wird, Bps.: M45.0- (Bechterew)
Insbesondere bei BVB und LHB kann dies problematisch sein, da dies den Krankenkassen Spielraum für Absetzungen gibt. Bei BVB und LHB muss der ICD-10-Code endstellig mit dem ICD-10-Code im HMK übereinstimmen. Und der – ist eben ein Platzhalter und muss durch eine Zahl zw. 0 – 9 ersetzt werden.
Um Absetzungen sicher zu vermeiden, empfehle ich in diesem Fall die Diagnose korrigieren zu lassen (vor Beginn der Behandlung). Es sollte weder der Strich im ICD-10-Code stehen noch der Strich weggelassen werden.
Das Thema „Muss der Strich def. ersetzt werden oder nicht“ ist weiterhin nicht 100% geklärt. Aber wie gesagt, auch wenn es lästig ist, ein Nicht-Ersetzen des Platzhalters gibt Spielraum für Absetzungen und das kann bei den teilweise hohen Verordnungsmengen der BVB und LHBs teuer werden.
Nachtrag/Ergänzung: zum Artikel vom 04.04.2022
In seinem Wochenrückblick vom 12.08.2022 in der „Frage der Woche“ verweist Physio Deutschland Baden Württemberg unter Berufung auf Informationen der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Ausnahmen, bei denen der Platzhalterstrich im ICD-10-Code nicht zwingend ersetzt werden muss. In den empfohlenen Informationsseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann man so auch lesen:
„Eine Ausnahme gilt für den vertragsärztlichen Bereich (§ 295 SGB V): Für die hausärztliche Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes ist die Angabe der vierstelligen Schlüsselnummer ausreichend, auch wenn es fünfstellige Subkategorien gibt.“ Quelle
Damit kommt auf jeden Fall Licht ins Dunkel. Ich bleibe jedoch bei meiner Empfehlung, insbesondere bei LHBs und BVBs den Platzhalterstrich durch eine Zahl zwischen 0 und 9 vom Arzt ersetzen zu lassen. Im Tagesgeschäft halte ich es nicht für praktikabel verlässlich zu überprüfen, ob eine der Ausnahmen zutrifft. Es kann jedoch sehr wohl im Ausnahmefall, wenn ein Arzt sich beispielsweise weigert, den Platzhalterstrich zu ersetzen, ein Weg sein, eine Verordnung trotzdem anzunehmen und zu behandeln.
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