Spalte „Leistungserbringer“ auf der Rückseite des Muster 13 (aktualisiert)
Seit klar war, dass der bundeseinheitliche Rahmenvertrag für Physio-, Ergo- und Logopädie nicht pünktlich fertig würde, sind sich „alle“ einig: ohne gültigen neuen Rahmenvertrag kann diese Spalte erstmal leer bleiben, denn es gibt keine vertragliche Grundlage für sie. Und dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Ausfüllen oder Nicht Ausfüllen eine DER strittigen Fragen vor der Schiedsstelle ist. In den alten, aktuell gültigen Verträgen gibt es zu dieser neuen Spalte keine vertraglichen Vorgaben.
Im „Fragen-Antwortenkatalog“ des GKV-Spitzenverbandes, der seit kurzem auf dessen homepage online gestellt ist, konnte man auf die Frage, ob die Spalte ausgefüllt werden muss, bis gestern ein ganz eindeutiges „JA“ unter Punkt 9 lesen. Das hatte viel Wallung ausgelöst.
Gestern nun wurde vom GKV-Spitzenverband eine aktualisierte Version des Fragen-Antwortenkatalogs online gestellt, in dem besagter Punkt 9 herausgenommen wurde.vgl. Fragen- und Antwortenkatalog, Punkt 9 Es gibt somit keine Handlungsanweisung mehr vom GKV-Spitzenverband zu der Frage. Es wäre ja schön gewesen, wenn wir hier hätten jetzt lesen können „bis zum Abschluss der neuen Rahmenverträge muss die Spalte „Leistungserbringer“ nicht ausgefüllt werden“. Aber zu dieser klaren, beruhigenden Ansage konnte sich der GKV-Spitzenverband dann doch nicht durchringen.
Stand ist somit weiterhin, dass es keine vertragliche Regelung zu der Spalte „Leistungserbringer“ gibt und somit auch keine Grundlage, auf der die gesetzlichen Krankenkassen Absetzungen begründen könnten. Dies hat jedoch in der Vergangenheit bei anderen Fragen die ein oder andere Kasse auch nicht daran gehindert, zu versuchen Ärger zu machen. Es muss aus meiner Sicht jede Praxis für sich entscheiden, ob sie kein Problem darin sieht, die Spalte auszufüllen und damit auf Nummer sicher zu gehen. Wobei eben nach wie vor auch in Frage steht, wie die Spalte auszufüllen ist, Name, Unterschrift, Initialien……? Oder eben ob man hier abwartet, bis im neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag die Frage geklärt wird und man darauf vertraut, dass die Kassen auch bis dahin stillhalten und alle Kassen es so sehen und handhaben, wie ihr GKV-Spitzenverband es vorsieht. Ein kleines Restrisiko auf Ärger bleibt aus meiner Sicht an dieser Stelle.
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