KG-ZNS bei Kindern? Nachtrag zum workshop v. 8.1.21
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
die Frage einer Teilnehmerin am Ende des workshops war, ob sie ein Kind/Jugendlichen mit KG-ZNS behandeln darf, auch wenn Sie selbst das Zertifikat für KG-ZNS-Kinder nicht hat.
Antwort: nein.
Aus der Leistungsbeschreibung der beiden Leistungen KG-ZNS und KG-ZNS-Kinder geht ganz klar hervor, dass bei Kinder und Jugendliche bei der Diagnosegruppe ZN neben KG nur die Leistung KG-ZNS-Kinder (Bobath/Vojta) verordnet werden darf: KG-ZNS „….nach Vollendung des 18.Lebensjahres,….“, KG-ZNS-Kinder „…längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres…“. Für die Behandlung von KG-ZNS-Kinder (Bobath/Vojta) benötigt man das entsprechende Zertifikat.
Im alten HMK ging das auch ganz klar aus der Diagnosegruppe hervor: Bei der Diagnosegruppe ZN1 (ZNS-Erkrankungen einschließlich des Rückenmarks längstens bis zur Vollendung des 18.Lebensjahrs) stand nur die Behandlung mit KG oder KG-ZNS-Kinder zur Auswahl. Bei ZN2 (ZNS-Erkrankungen einschließlich des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahrs) war entsprechend nur KG oder KG-ZNS möglich. Dies gilt auch weiterhin, auch wenn im neuen HMK die Diagnosegruppen ZN1 und ZN2 zu einer Diagnosegruppe ZN zusammengefasst wurden.
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