Corona-Sonderregelungen – update Berufsgenossenschaften
Wie schon im Frühjahr haben nun auch die gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) erneut die Frist für den Behandlungsbeginn von BG-Verordnungen von 7 auf 14 Tage verlängert. Auch die Unterbrechungsfrist zwischen 2 Terminen wird wieder von 7 auf 14 Tage erhöht. Die Fristverlängerung gilt auch für die landwirtschaftlichen BGs. Diese erneuten Corona-Sonderregelungen laufen Stand heute bis 31.03.2021. (Quelle:Homepage DGUV, unter Punkt 4 .
Zur Erinnerung: Auch die BGs haben sich zur Entscheidung durchringen können, für die weitere Abrechnung der Hygienepauschale von 1,50€ pro Verordnung für alle Abrechnungen bis zum 31.12.2020 grünes Licht zu geben. (Quelle:Homepage DGUV, unter Punkt 4 .
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