Genehmigungsverfahren für V.a.R
Der GKV-Spitzenverband hatte in seinem Schreiben vom 29.09.2020 u.a. den Krankenkassen empfohlen, sofern sie noch auf eine Vorabgenehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls (V.a.R) bestehen, auf diese ab 01.10.2020 zu verzichen.
Einige Kassen haben darauf bereits reagiert und verzichtet. Bei anderen steht eine Antwort noch aus und die BKK Novitas hat lt. Info des ZVK (homepage news v. 5.10.2020) bereits schriftlich mitgeteilt, dass sie beabsichtigt weiterhin bis zum bitteren Ende, also bis 31.12.2020, auf die Vorabgenehmigung zu bestehen.
Die Liste des GKV-Spitzenverbandes zum Genehmigungsverfahren Stand 10.11.2020 finden Sie hier.
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