Die Corona-Sonderregelungen laufen zum 30.06.2020 aus
Die Corona-Sonderregelungen laufen zum 30.06.2020 aus. Als Stichtag für die Sonder-Fristenregelungen wird das Rezeptdatum genannt. Für die Sonderregelung, Rezepte ohne Rücksprache mit dem Arzt ändern zu können, wird als Stichtag das Änderungsdatum genannt, NICHT das Rezeptdaum. Und die Möglichkeit der Video-Behandlungen wird im neuen Schreiben des GKV nicht mehr erwähnt. Hier gilt also der Stichttag aus dem Empfehlungsschreiben des GKV vom 25.05.2020: Video-Behandlung ist noch für alle Behandlungen bis 30.06.2020 möglich. Ganz schön verwirrend…..
Die Sonderregelungen bei Rezepten ausgestellt bis 30.06.2020 noch in den Juli hinein anzuwenden und bei den Rezepten mit Datum ab 01.07.2020 dies tunlichst zu vermeiden, muss zu Fehlern und Verwirrung führen. Daher empfehle ich einen klaren Schnitt und ab 01.07.2020 wieder einheitlich streng und sorgsam wie vor Corona Rezepte zu prüfen.
Das aktualisierte Empfehlungsschreiben der Krankenkassen finden Sie hier.
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