Corona: Verlängerung der Sonderregelungen und mehr
Seit 28.05.2020 ist es durch den Beschluss des G-BA amtlich: die Corona-Sonderregelungen werden bis 30.06.2020 verlängert.
Ausnahme: Teilabrechnungen waren nur noch bis 31.05.2020 (Rechnungseingang bei der Kasse) möglich.
Die Erklärung zur Verlängerung der BG Sonderregelungen (Fristverlängerungen von 7 auf 14 Tage) von Seiten der BG lässt noch auf sich warten.
In seinem aktualisierten Empfehlungsschreiben hat der GKV die neue Frist angegeben für „… alle Behandlungen, die bis 30.06.2020 durchgeführt werden „. Der G-BA dagegen schreibt „… für alle Verordnungen, die bis 30.06.2020 ausgestellt werden“, also auch für Behandlungen in den Juli hinein.
Wir werden sehen, ob es dann Ende Juni eine weitere Verlängerung geben wird. Sofern nicht, steht die Regelung des G-BA im Zweifel über dem Empfehlungsschreiben der GKV. Allerdings würde ich in diesem Fall, um auf der sicheren und entspannteren Seite zu stehen empfehlen, ab 01.07.2020 die Sonderregelungen nicht mehr anzuwenden.
Desweiteren darf ab sofort bis zum 30.09.2020 auch für BG-Verordnungen die Hygiene-Pauschale von 1,50 € / Verordnung mit abgerechnet werden.
Und auch die Bundesbeihilfe erstattet ab sofort eine Hygienepauschale und zwar, man darf staunen, 1,50 € / Behandlung!!!. Dies gilt aktuell jedoch nur für Bundesbeamte. Ob die Beihilfestellen der Länder hier nachziehen ist noch unklar.
Die Sonderregelungen des G-BA sind nachzulesen auf der Homepage des G-BA), das aktualisierte Empfehlungsschreiben der Krankenkassen finden Sie hier.
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