Corona: Aussetzung der Fristenprüfungen
Aufgrund der aktuellen Lage haben sich die gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene mit den Heilmittelverbänden am 16.03.2020 auf die Aussetzung der Fristenregelungen für Heilmittelverordnungen geeinigt.
Nachfolgende Regelungen gelten bis zum 30.04.2020, sowohl für Vertragsarztrezepte als auch für Zahnarztverordnungen, nicht für Veordnungen des Entlassmanagement:
Keine Fristenprüfung bei Unterbrechungen über 14 Tagen bei Behandlungen ab dem 18.02.2020 einschließlich.
Keine Fristenprüfung auf den spätestens Behandlungsbeginn von 14 Tagen bei allen Verordnungen, die ab dem 19.02.2020 einschließlich ausgestellt sind.
Das Empfehlungsschreiben der Krankenkassen finden Sie hier.
Eine kleine organisatorische Hilfe in diesen schwierigen Zeiten!
Herzliche Grüße und bleiben Sie alle gesund!
Karin Hofele
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