Erfreuliches für MLD-Therapeuten und Patienten: Verordnung von MLD bei Lipödem vereinfacht
Seit Januar 2020 kann das Lipödem als eigenständige Indikation verordnet werden. Seither war es nur möglich, MLD bei Lipödem-Patienten zu verordnen, wenn gleichzeitig auch ein Lymphödem als Diagnose aufgeführt wurde. Statt wie bisher „Lipödem mit Lymphödem“ findet man nun im Heilmittelkatalog in der Diagnosegruppe LY2 als Beispieldiagnose das Lipödem.Im Zusammenhang mit einer komplexen, physikalischen Entstauungstherapie* zählt das Lipödem sogar als Besonderer Verordnungsbedarf und kann als solcher budgetfrei vom Arzt verordnet werden. Hierzu sollte die Verordnung wie folgt ausgestellt sein:
Diagnose E88.20 Lipödem, Stadium I in Kombination mit dem Indikationsschlüssel LY2
Diagnose E88.21 Lipödem, Stadium II in Kombination mit dem Indikationsschlüssel LY2
Diagnose E88.22 Lipödem, Stadium III in Kombination mit dem Indikationsschlüssel LY2
*MLD, Kompressionstherapie, Übungsbehandlung/Bewegungstherapie und Hauptpflege, wobei nicht immer alle Komponenten gleichzeitig erforderlich sind.
Foto: Rainer Sturm/pixelio
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